Dienstag, 31. Januar 2017

30.01.2017 Bürgermeister reagiert auf die bisherige Einzelhandelsförderung des Handels- und Gewerbevereins

Bürgerbroschüre neu aufgelegt
Die Stadt erstellt seit wenigen Jahren eine Bürgerbroschüre, in der wichtige Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, wie etwa die Daten der Ärzte, Schulen, Versorgungseinrichtungen und Kirchen aufgenommen sind.
Zusätzlich enthält die Broschüre Informationen über die neuere Stadtentwicklung. Die Broschüre wird ausschließlich über Werbeeinnahmen der Industrie und des Gewerbes finanziert.
Die für dieses Jahr neu gestaltete Broschüre wird nach Fertigstellung an alle Haushalte verteilt.

Bürgermeister fordert mehr Initiative vom Handels- und Gewerbeverein
Einzelhandelsbelebung und Stärkung der ortsansässigen Industrie waren die Zielsetzungen für die Entscheidung der Stadt, die Personalkosten der beim Handels- und Gewerbeverein angestellten „City Managerin“ zu bezuschussen.  Die Stadt hatte sich mit der Einstellung erhofft, dass das Einzelhandelsgefüge in Spaichingen belebt und durch Gewinnung weiterer Fachgeschäfte gestärkt wird.
Nach über zweijähriger Tätigkeit muss man leider feststellen, dass das Einzelhandelssterben in Spaichingen fortdauert und sich die Geschäftsstruktur und der Branchenmix negativ verändern.
Die Stadtverwaltung hatte im letzten Jahr versucht, zumindest die Ausuferung von Wettannahmebüros und Schnellimbissen zu beschränken. Mit einer entsprechenden Vorlage ist sie im Gemeinderat gescheitert. Die Mitglieder der Fraktionen der CDU, Pro Spaichingen und der Grünen haben eine entsprechende Regelung abgelehnt.
Der Bürgermeister hat nunmehr einen Termin mit den Verantwortlichen des Handels- und Gewerbevereins gemacht, weil sich aus seiner Sicht etwas im Stadtmarketing ändern müsse. Nach seiner Ansicht ist „Event Marketing“, wie es derzeit betrieben wird, kein probates Mittel, nachhaltige Einzelhandelsstärkung zu erreichen.

Bleibt abzuwarten, ob der Handels- und Gewerbeverein bereit ist, die Schwerpunkte der Arbeit anders zu setzen. Bürgermeister Schuhmacher befürchtet, dass bei einem „Weiter so“ ein „früher war es besser“ folgen wird. 

30.01.2017 Neue Mitteilungen aus der Stadtverwaltung

Öffentlichkeit muss sich an die Bekanntgaben zur Sitzungseinladung „gewöhnen“
Die Einladungen zu den Gemeinderatssitzungen sollen der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, damit jeder Bürger einer Stadt die Möglichkeit hat, an den Sitzungen teilzunehmen und so die Kommunalpolitik hautnah mit zu erleben.
Aus diesem Grund gibt der Bürgermeister die Einladungen zu öffentlichen Gemeinderatssitzungen ortsüblich bekannt. Dies geschah bisher im Amtlichen Mitteilungsblatt, dem Stadtspiegel Spaichingen.
Seit 1.01.2017 geht das nicht mehr, weil der Gemeinderat die Kündigung des Stadtspiegels als Amtliches Mitteilungsblatt beschlossen hat. Dieser ist zum 31.12.2016 eingestellt worden.
Zu Erinnerung:
Die Einstellung des Stadtspiegels ging auf eine Initiative der im Gemeinderat vertretenen Fraktion „Pro Spaichingen“ zurück, die sich von der Berichterstattung des Bürgermeisters nicht gerecht behandelt gefühlt hatte. Nach deren Ansicht bildete der Bürgermeister im Stadtspiegel die Wortbeiträge der Mitglieder der Fraktion nicht wie geschehen ab. Dem Antrag von Pro Spaichingen schlossen sich bei der Abstimmung die Fraktion der CDU und der Grünen gegen die Stimmen von SPD, FDP und Freien Wählern an.
Seit 1.01.2017 muss der Bürgermeister nun anders zu den Sitzungen einladen und zwar in einer Form, die den Bürgern bekannt ist und ihnen ermöglicht, Informationen über die Tagesordnung der Sitzung einholen zu können.

Wie erfolgen die Einladungen zu den Sitzungen?
Bürgermeister Schuhmacher gab noch im Dezember im Stadtspiegel bekannt, dass die Einladungen zu den Sitzungen ab dem 1.01.2017 auf der Homepage der Stadt Spaichingen im Internet erfolgen werden. Nochmals wurde im Januar in der Nachfolgezeitschrift zum Stadtspiegel, der Spaichinger Woche, hingewiesen.
Im Nachgang auf die Einladungen wies die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Tuttlingen – wie die Rechtsaufsicht hierauf aufmerksam geworden ist, ist bis heute nicht bekannt – darauf hin, dass diese Form der Einladung wohl nicht genügen würde.
Es müsse in einer „Übergangszeit“ das „alte“ Bekanntmachungsmedium verwendet werden und hierin auch mit dem Hinweis eingeladen werden, dass ab einem bestimmten Stichtag eine andere Regelung gelte, auf die hinzuweisen wäre.
Im Klartext:
Den Bürgern muss die Möglichkeit gegeben werden, dass sie sich erst an eine andere Form zur Sitzungseinladung „gewöhnen“. Diese Übergangszeit dauere ca. 5 - 6 Sitzungseinladungen. Danach könne ausschließlich auf der Homepage der Stadt geladen werden.
Die ausschließliche Ladung auf der Homepage führe rechtlich dazu, dass die Sitzung nicht ortsüblich bekannt gemacht worden sei und infolge dessen die Beschlüsse des Rates anfechtbar seien, sofern ein Bürger bemängelt, von der Einladung zur Sitzung keine Kenntnis erlangt zu haben.
Zugegebenermaßen ein sehr theoretisches Problem, wenn man allein die Besucherzahlen der Gemeinderatssitzungen betrachtet. Diejenigen, die die Sitzungen regelmäßig besuchen wissen in der Regel auch, wann eine Sitzung stattfindet. Sie wissen insbesondere, wo sie sich erkundigen müssen, um zu erfahren, wann eine Sitzung stattfindet.
Darum geht es aber im Kern nicht.
Anfechtbar ist eine Entscheidung des Rates, wenn einem bisher vielleicht uninteressierten Bürger der Besuch der Sitzung deswegen nicht möglich wird, weil er davon ausging, er werde darüber im bisherigen Stadtspiegel informiert.
Zwar werden die Beschlüsse des Gemeinderates – würde trotzdem öffentlich verhandelt – nach einem Jahr unanfechtbar; diesem Risiko der Anfechtbarkeit kann und darf sich die Gemeinde nicht aussetzen.

Stadtspiegel Spaichingen lebt „übergangsweise“ wieder auf
Deswegen muss für eine Übergangszeit die Ladung in einem „Stadtspiegel Spaichingen“, der als Amtliches Mitteilungsblatt geführt wird, abgedruckt sein. Dies kann entweder dadurch erfolgen, dass der Verlag bereit ist, die Spaichinger Woche, etwa als Stadtspiegel Spaichinge, für die Dauer von 5 - 6 Monaten in der Form eines Amtlichen Mitteilungsblattes zu führen. Es kann auch so geschehen, dass die Ladungen mit dem Deckblatt des Stadtspiegel Spaichingen zumindest in diejenigen Haushalte verteilt werden, die das Amtliche Mitteilungsblatt bisher auch erhalten haben.
Damit wäre den rechtlichen Anforderungen genügt. Zugegebenermaßen ein aufwändiges Unterfangen, wenn man bedenkt, dass der Bürger sich seine Informationen in der Regel ohnehin auf der städtischen Homepage holt.
Es wäre auch alles kein Problem, wenn es den Stadtspiegel noch gäbe.
Bürgermeister Schuhmacher hat nun in einem Schreiben an den Verlag darum gebeten, inwieweit der Verlag für eine Übergangszeit „aushelfen“ könne. In dieser Woche finden hierzu Gespräche statt.
Voraussichtlich wird die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates dann Ende Februar stattfinden.

Fraktion „Pro Spaichingen“ legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Schuhmacher ein.
Die Mitglieder der Fraktion „Pro Spaichingen“, die im vergangenen Jahr die Abschaffung des Stadtspiegels Spaichingen betrieben haben, haben jüngst gegen die Entscheidung des Bürgermeisters, für die Sitzungsladungen den Stadtspiegel Spaichingen für eine „Übergangszeit“ wieder aufleben zu lassen, damit gewährleistet ist, dass die Bürger ortsüblich zu den Sitzungen eingeladen werden, Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister bei der Rechtsaufsicht eingelegt. Sie sind der Auffassung, der Bürgermeister hätte diese Entscheidung nicht treffen dürfen, weil der Gemeinderat die Abschaffung des Blattes beschlossen habe.
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz, um es umgangssprachlich auszudrücken. Ohne den Stadtspiegel keine ordnungsgemäße ortsübliche Bekanntgabe und mit der Dienstaufsichtsbeschwerde die Bekundung, dass man gerade die Anfechtbarkeit der Sitzungen in Kauf nehmen wolle.

Stadtverwaltung bekräftigt Parkzeitbeschränkung in der Alleenstraße
Auf Missfallen bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialstation Spaichingen-Heuberg e.V. ist die Entscheidung der Ortspolizeibehörde gestoßen, die für die öffentlichen Parkplätze in der Alleenstraße eine Parkzeitenbegrenzung verfügt hat.
Grund für diese verkehrsrechtliche Maßnahme waren Beschwerden von Bewohnern der Seniorenwohnanlagen, die bemängelt hatten, dass seit Schuljahresbeginn sämtliche öffentlichen Stellplätze entlang der Alleenstraße von Schülerinnen und Schülern der Erwin Teufel Schule belegt seien. Besucher, die die Senioren besuchen, fänden überhaupt keine Stellplätze mehr und müssten bisweilen lange Wegstrecken zurücklegen.
Hieraufhin bat Bürgermeister Schuhmacher den Kreis, der Träger der Berufsschule ist, Abhilfe zu schaffen und einen Parkplatz zu bauen. Hierfür stünde auch das der Berufsschule benachbarte, im Eigentum des Kreises befindliche freie Gelände zur Verfügung. Nach Ansicht der Verwaltung hätte der Kreis schon seit  längerem reagieren müssen, denn die Schule hätte nach Fertigstellung gerade einmal annähernd 650 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Die seinerzeitige Baugenehmigung sei an dieser Schülerzahl orientiert und der schuleigene Parkplatz hierauf ausgerichtet. Dass inzwischen mehr als 1300 Schülerinnen und Schüler an der Schule beschult werden, wird nach Ansicht der Stadtverwaltung beim Kreis nicht bemerkt. Vielmehr ziehe sich der Kreis darauf zurück, dass er eine regionale Schulentwicklungsplanung in Auftrag gegeben habe, die rückläufige Schülerzahlen wegen geburtenschwacher Jahrgänge attestiere. Dies führe dazu, dass man bereits in absehbarer Zeit die geforderten Parkplätze nicht mehr benötigen würde und eine spürbare Entlastung des öffentlichen Verkehrsraumes eintreten würde.
Die Stadtverwaltung kann diesem Argument nichts abgewinnen, zumal bereits in den vergangenen Jahren festgestellt werden konnte, dass die Schülerzahlen von Jahr zu Jahr zunehmen. Die Geburtenzahlen weisen auch nicht auf einen Rückgang hin.
Um den Parkraum möglichst vielen Verkehrsteilnehmern zugänglich zu machen, war die Anordnung einer Parkzeitenbegrenzung in Anbetracht der Weigerung des Kreises einen Parkplatz zu bauen, aus Sicht der Ordnungsbehörde unumgänglich.
Auf das Missfallen der Beschäftigten der Sozialstation weist Bürgermeister Schuhmacher, der selbst jahrelang Vorsitzender des Trägervereins der Sozialstation war, darauf hin, dass im Untergeschoß der Einrichtung Parkplätze zur Verfügung stehen. Die Dienstfahrzeuge, die hier normalerweise abgestellt werden, sind während des gesamten Tages unterwegs, so dass der Parkraum während des gesamten Tages frei ist.
Zudem stünden in 5 Minuten Gehzeitentfernung zur Einrichtung Parkplätze zur Verfügung, die uneingeschränkt benutzt werden können.

Sanierungsförderung verlangt ein sogenanntes „städtebauliches Entwicklungskonzept“
Die Stadt hat schon frühzeitig die Sanierungsförderung für das Gebiet zwischen Kreuzplatz  und Stadtpfarrkirche beantragt, um die am Marktplatz begonnene Sanierung mit Fördermitteln des Bundes entlang der Hauptstraße weiterführen zu können. Im vergangenen Jahr wurde der Förderantrag nicht berücksichtigt, weil die Stadt kurz zuvor für den Marktplatz Förderung erhielt.
Dieses Jahr stehen die Aussichten für eine Förderung gut. Deswegen kann auch damit gerechnet werden, dass in diesem Jahr schon mit Sanierungsmaßnahmen in diesem Bereich begonnen werden kann.
Nach den geänderten Förderrichtlinien ist für die Bezuschussung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen Voraussetzung, dass die Stadt ein sogenanntes „städtebauliches Entwicklungskonzept“ vorlegt, in dem sie ihre Entwicklungsziele darlegt und begründet, so dass für den Fördergeber auch nachvollziehbar ist, weswegen bestimmte Bereiche innerhalb der Stadt in die Sanierungsförderung aufgenommen werden sollen. Dieses Entwicklungskonzept ist zwischenzeitlich Voraussetzung für die Bewilligung von Sanierungszuschüssen von Land und Bund.
Bürgermeister Schuhmacher hat dem Gemeinderat vorgeschlagen, die die Stadt bisher betreuende, auf Sanierungen spezialisierte Gesellschaft, die STEG (Stadtentwicklungsgesellschaft) mit der Erstellung eines Entwicklungskonzepts zu beauftragen. Die hierfür anfallenden Kosten würden im Übrigen auch gefördert.
Der Gemeinderat wird in seiner nächsten Sitzung hierüber befinden.


Donnerstag, 22. Mai 2014

CDU, Grün-Rot und Harald Niemann verhindern beste wirtschaftliche Entwicklung Spaichingens


Vor allem CDU legt Machtdemonstration vor und nimmt den Wegzug der Maschinenfabrik billigend in Kauf.

Nachdem nunmehr die Grünen in einer Pressemitteilung, die zur Frage meiner Befangenheit am heutigen Tag in der Tagespresse veröffentlicht worden ist, zum Ausdruck bringen, dass Herr Efinger offensichtlich immer noch nicht verstanden hat, um was es geht, sehe ich mich veranlasst, einige Dinge aufzuklären und die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

Punkt I.

Vorwurf der Grünen:

Bürgermeister Schuhmacher hätte gesagt, frühzeitig vor Beginn des Prozesse mit der MS Spaichingen die Frage der Befangenheit mit dem Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörde geklärt zu haben. Dies sei nicht richtig. Erst im Februar habe er dies getan. Zu diesem Zeitpunkt liefen schon die Verhandlungen

Richtig ist:

Dass Herr Efinger selbst nach zwei Jahren Gemeinderatszugehörigkeit die gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung und der dazu  gehörenden Vorschriften noch nicht verstanden hat.

Ich habe am Montagabend in der Gemeinderatsitzung ausgeführt, dass ich in meiner Funktion als Bürgermeister der Stadt Spaichingen immer mit den Gewerbebetrieben in Kontakt bin. In dieser Funktion wurde ich bereits seit einem Jahr darüber informiert, dass die Maschinenfabrik in Spaichingen erweitern muss, weil die Räumlichkeiten am jetzigen Standort nicht ausreichen, um das Wachstum des Unternehmens aufzunehmen.

Ich habe mich in der Folgezeit um ein geeignetes Gelände bemüht und den Gemeinderat hierüber erstmalig im vergangenen Jahr, unmittelbar nachdem ich selbst die Informationen erhalten habe, auf
einem Tagungswochenende informiert.
  • Der Gemeinderat hat die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Eschenwasen II“ in seiner Sitzung am 16.12.2013 beraten und beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits umfassend informiert, ansonsten hätte er keinen Beschluss hierüber gefasst. Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan erfolgte am 29.04.2014.
  • Darüber hinaus hat der Gemeinderat in der Sitzung am 31.03.2014 den Ankauf der benötigten Grundstücksflächen beschlossen, um das Gelände baureif machen zu können. Auch hierüber war er informiert.
  • In seiner Sitzung am 31.03.2014 hat der Gemeinderat den Verkauf der Flächen zu einem Preis in Höhe von 42 € /qm Fläche beschlossen.
Die Frage eigener Befangenheit stellt sich nur in Zusammenhang mit meiner Teilnahme an Gemeinderatssitzungen. Die Tätigkeit als Bürgermeister hat hiermit im Geringsten etwas zu tun.

Als Vorsitzender des Gemeinderats besteht ein Befangenheitsgrund, wenn ich durch die Entscheidung und meine Teilnahme an Entscheidungen des Rates einen persönlichen Vorteil erlangen würde. Auch der Anschein, dass ein Vorteil entstehen könnte, kann Befangenheit im Einzelfall begründen.

Richtig ist, dass ich die Frage etwaiger Befangenheit meiner Person in dieser Sache, am 10.02.2014 an die Rechtsaufsicht gerichtet habe. Dies erfolgte zu einem Zeitpunkt, zu welchem sich der Gemeinderat erstmalig um Belange des Unternehmens und nicht nur um Grundstückssachen im Eschenwasen befasst hat.

Ich habe in der Sitzung am Montag erklärt, dass Gemeinderatssitzungen an folgenden Terminen stattgefunden haben. Die Termine waren – auch für Herrn Efinger erkennbar – an eine Leinwand projiziert.
  • 17.03.2014
  • 31.03.2014
  • 29.04.2014
  • 12.05.2014
Zu vorstehenden Gemeinderatssitzungen, in denen es um Belange der Maschinenfabrik ging,  war die Frage eigener Befangenheit schon geklärt.

Insoweit ist meine Aussage vom Montag völlig richtig, wonach ich die Frage der Befangenheit vor den, die Maschinenfabrik betreffenden Sitzungen, geklärt hatte.

Ich hätte auch keine Sitzungen geleitet, wenn auch nur ein Grund der Befangenheit gegeben gewesen wäre.

Folgende Anfrage habe ich an das Landratsamt gerichtet:

Anrede
wie bereits schon heute früh angedeutet, bitte ich Sie um Beantwortung folgender Frage aufgrund nachstehenden Sachverhalts.

Frage: Ist ein Bürgermeister in Entscheidungen zur Industrieerweiterung eines ortsansässigen Unternehmens befangen (Bebauungsplan und Verkaufsverhandlungen bzgl. der Fläche zur Aussiedlung), wenn dieses Unternehmen, Tochtergesellschaft einer Mutterholding ist, die in München geschäftsansässig ist und bei der er Aktien hat.

Sachverhalt: Die MS Industrie AG ist Beteiligungsgesellschaft für verschiedene mittelständische Unternehmen, bei denen Sie immer Mehrheitseigner ist. Die Gesellschaftsform ist  eine Aktiengesellschaft. Die Aktien sind am Börsenplatz „Xetra“ frei zu erwerben und zu verkaufen.  Im Portfolio befinden sich mehrere Unternehmen in Deutschland, die in der Regel in der Gesellschaftsform einer GmbH geführt werden.  
Die Maschinenfabrik Spaichingen GmbH (MS Spaichingen GmbH) ist Tochter der MS Industrie AG. Diese beabsichtigt in Spaichingen neu zu bauen und braucht hierfür Flächen von der Stadt, die die Stadt ihrerseits selbst kaufen muss. Zugleich muss die Stadt ein Bplanverfahren einleiten. (was bereits durch Einleitungsbeschluss erfolgt ist)

Es stellt sich die Frage meiner Befangenheit, da ich seit mehreren Jahren Aktien der MS Industrie AG halte und diese zu einem Zeitpunkt erworben habe, als sich die Frage einer Aussiedlung der MS Spaichingen GmbH noch gar nicht ging.

Ich bin der Auffassung, dass keine Befangenheit vorliegt.

1.       Es fehlt an der Unmittelbarkeit des Vor- bzw. Nachteils.
2.       Die Vertragspartner sind Kapitalgesellschaften. (Vgl. Rdnr. 3a zu §18 in Kunze/Bronner) – keine Eigenbetroffenheit bei Aktionären.
3.       Keine Mitwirkungsrechte an der Gesellschaft im Sinne von Gestaltungs- oder Vertretungsrechten.
4.       Es besteht keine wirtschaftliche Abhängigkeit zum Unternehmen, zumal die Aktienanzahl selbst bei Verlusten nicht existenzbedrohend ist. Der Aktienbestand stellt nichts anderes als eine reine Vermögensanlage dar.
5.       Es entsteht kein Sondervorteil bei der Anstellungsträgerschaft durch die Entscheidung zugunsten des Unternehmens. (Vgl. Rdnr.13 zu §18 Kunze/Bronner)

Bitte prüfen Sie die Angelegenheit. Ich wäre Ihnen verbunden, wenn ich in der nächsten Stunde Ihre Meinung hierzu erhalten könnte. Ich habe heute Abend Gemeinderatssitzung und die Geschäftsleitung des MS Spaichingen GmbH eingeladen.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Georg Schuhmacher


folgende Antwort habe ich erhalten: (auszugsweise)
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schuhmacher,

aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sind wir der Auffassung, dass mit Blick auf die Kommentierung von Kunze/Bronner/Katz (4. Auflage, Stand Dezember 2012) zu § 18 GemO Rdnr. 3a eine Befangenheit nicht vorliegen dürfte, da Aktionäre von Aktiengesellschaften bei Entscheidungen, die ihre Gesellschaft betreffen, nicht befangen sind. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn sämtliche Aktien in einer Hand vereinigt sind und dem ehrenamtlich Tätigen gehören oder einer Person, die in einem die Befangenheit begründenden Verhältnis zu ihm stehen, da dann eine unmittelbare Betroffenheit gegeben ist, § 18 Abs. 1 GemO (Seeger, Handbuch für die Gemeinderatssitzung, 5. Auflage 1994, Seite 94).
 
Ergebnis:

Es ist demnach schlichtweg falsch und nur als Stimmungsmache zu verstehen, dass die Grünen hier unterstellen,  die Frage der Befangenheit wäre nicht vor Beginn der Prozesses mit der Maschinenfabrik geklärt worden. 

Alle Sitzungen zuvor waren nur Sachverhalte und Entscheidungen um den Bebauungsplan Eschenwasen und nicht mehr. Insoweit stellte sich zu diesem Zeitpunkt die Frage der Befangenheit gar nicht. Mit ihrem Pressebericht, den die „parteiische“ Ortsredakteurin unkommentiert und ohne jemals bei mir nachgefragt zu haben, abdruckt, machen die Grünen nichts anderes als Wahlkampfstimmung, unterstützt von der Tagesberichterstattung.

Punkt II:

Vorwurf der CDU, Grün-Rot, Harald Niemanns und Holger Merkts:

Bürgermeister Schuhmacher habe nicht rechtzeitig informiert und den Gemeinderat nicht eingebunden. So sei keine hinreichende Vorbereitung möglich gewesen.

Richtig ist:

Erstmalig informiert über die Pläne des Unternehmens eine Betriebserweiterung vorzunehmen wurde der Gemeinderat am 1.07.2013 !

Sitzungstermine zur Grundstücksentwicklung fanden  am
  • 7.10.2013
  • 20.01.2014
  • 10.02.2014
  • 17.03.2014
  • 31.03.2014 statt.
Sitzungstermine zur Betriebsaussiedlung fanden statt am
  • 17.03.2014
  • 31.03.2014
  • 29.04.2014
  • 12.05.2014
In der Sitzung des Gemeinderats am 31.03.2014 wurde der Rat über den Erweiterungswunsch eines weiteren Unternehmens informiert, um auch die finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt transparent zu machen.

Die Unternehmensleitung des Maschinenfabrik war in der Sitzung des Gemeinderats am 17.03.2014 anwesend und hat umfassend über ihr Vorhaben berichtet; An diesem Tag wurde eine Einladung an alle Fraktionen und Mitglieder des Gemeinderats ausgesprochen , sich vor Ort im Unternehmen im Gespräch mit der Geschäftsleitung über die Pläne umfassen zu informieren. Man wolle völlig transparent in Partnerschaft mit dem Gemeinderat eine Lösung finden.

Von dem Angebot haben lediglich die Freien Wähler und die FDP Gebrauch gemacht und haben sich vor Ort informiert.

Weder die CDU noch Grün-Rot, noch Herr Niemann haben sich im Nachgang der Sitzung mit Anfragen an das Unternehmen gewandt. 

Umfassend wurden dann in den Sitzungen am 29.04.2014 und zuletzt am 12.05.2014 informiert. Das Risiko der Stadt wurde vollumfänglich dargelegt.

Sitzungsvorlage vom 12.05.2014, in der der Gemeinderat zuletzt zusammenfassend über alle Belange der Industrieaussiedlung informiert worden ist. Das Unternehmen hat Einvernehmen zur Aufklärung erteilt. 

https://drive.google.com/file/d/0B7aH5LE-k-HiT3ViR3lEeTU2c2s/edit?usp=sharing

Die erstellte Vorlage fasst alle Punkte zusammen, die Ergebnis der Gespräche im Gemeinderat und mit der Geschäftsleitung waren.

Auf Drängen der Verwaltung fand vor der Sitzung am 19.05.2014 ein Gespräch mit der Geschäftsleitung der Maschinenfabrik in deren Geschäftsräumen am Freitag, den 16.05.2014 vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung statt, in der Herr Geschäftsführer Distel  nochmals umfassend über alle Details informiert hat.

Hierzu wurden die Gemeinderäte am 14.05.2014 über das Sekretariat des Bürgermeisters eingeladen.

Von der CDU Fraktion waren an diesem Termin nur drei Mitglieder anwesend, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Sitzungsvorlage für Montag schon verschickt war und sämtliche, sich daraus ergebende, noch offene Fragen hätten geklärt werden können.  Herr Merkt und Herr Radzuweit haben der Sitzung nicht beigewohnt; es durfte also davon ausgegangen werden, dass noch offenen Fragen geklärt seien.

Ergebnis:

Wenn seitens der Mitglieder der CDU Fraktion, der Fraktion Grün-Rot, Herrn Niemanns und Herrn Merkts behauptet wird, man sei nicht rechtzeitig und richtig eingebunden worden, wird dies durch die vorstehenden Ausführungen und die bekannt gegebene Sitzungsvorlage  widerlegt.

An der Sitzung bei der Maschinenfabrik Spaichingen am16.05. 2014 hat der Fraktionsvorsitzende der CDU Fraktion, Tobias Schumacher gegenüber Herrn Distel beteuert, nochmals eine Fraktionssitzung am Wochenende abhalten zu wollen, in der die offenen Punkte geklärt würden.
Wenn es denn im Nachgang zu dieser Fraktionssitzung, offene Punkte gegeben hätte, hätte man diese als Fraktionsvorsitzender unproblematisch am Vormittag des Sitzungstages mit der Geschäftsleitung klären können oder zumindest in der Sitzung am Abend mit den Herren der Geschäftsleitung vor Beschlussfassung klären können. Dass keine Fragen seitens der CDU und der die Entscheidung weiter ablehnenden Personen gegeben hat, belegt, dass die Gegenstimmen dieser Personen aus anderen Motiven erfolgt sind, als auch einer sachgerechten Abwägung der Interessenlagen. 


Besonders interessant in diesem Zusammenhang ist auch, dass Herr Gemeinderat May am Montag der Sitzung bekundet hatte, nicht richtig informiert worden zu sein. Diese ist am Rande deswegen interessant, weil Herr May in den vorausgegangenen Sitzungen, in denen es um die Maschinenfabrik ging, der Sitzung entschuldigt fernblieb.

Er hat an den Sitzungen am 31.03.2014 und 29.04.2014 (also zwei Sitzungen von insgesamt 4 Sitzungsterminen) entschuldigt nicht teilgenommen, obgleich die Sitzungstermine rechtzeitig bekannt gegeben worden sind. 

Punkt III:

Vorwurf :  Man sei immer mit unterschiedlichen Zahlen konfrontiert worden und die Angelegenheit sei immer teurer geworden.

Das ist falsch.

Richtig ist:

In den ersten Sitzungen bis März 2014 ging es immer nur um die beiden Punkte
  • Aufkauf und Erschließung des Gewerbegebiets „Eschenwasen II“
  • Aufbau einer Nahwärmeleitung
Die hierfür erforderlichen Kosten wurden auf rund 6,1 Mio € geschätzt, was – dies wurde dem Gemeinderat auch rechtzeitig mitgeteilt – nur über eine Kreditaufnahme zu finanzieren ist. Diese hätte in Anbetracht der bisherigen Verschuldung der Stadt den Haushalt aus den Fugen geraten lassen.

Aus diesem Grund wurde ein Gesamtpaket mit großen Zugeständnissen der Maschinenfabrik erarbeitet, welches ermöglicht hätte, dass aus dem Haushalt der Stadt nicht unmittelbar Geld hätte entnommen werden müssen und welches eine relativ sichere Refinanzierung erlaubt hätte.
Im wesentlichen geht es hierbei um folgendes:
  • Die Stadt übernimmt den Gesellschaftsanteil der Betreibergesellschaft der Immobilie und führt durch garantierte Mieteinnahmen in den ersten 4 Jahren den Kaufpreis sicher um 5 Mio € für die Bestandsimmobilie zurück.
  • Der restliche Kaufpreis wird erst ab dem Jahr 2019 fällig und zahlbar in vier gleichbleibenden Jahresraten, die über eine Vermietung der Immobilie getilgt werden können. Die Garantie die die Stadt abgegeben hätte, hätte die haushaltsrechtlichen Möglichkeiten nicht beeinträchtigt. (2,4 Mio € pro Jahr)
  • Die Wärme, die die Stadt abnehmen sollte, wäre für die Dauer der ersten 12 Jahre vom Unternehmen kostenlos an die Stadt abgegeben worden, was eine vollständige Refinanzierung der Wärmeleitung ermöglicht hätte. Zugleich hätte die Maschinenfabrik garantiert, die Wärme in den ersten vier Jahren, in der sie die „Altimmobilie“ anmietet, von der Stadt mach bedarf zu kaufen (40-50 % der abgegeben Wärmemengen)
Unter diesen Voraussetzungen wäre das Engagement über die vorhandene Betreibergesellschaft abgewickelt worden. Eine Refinanzierung der Kosten für die Erschließung für das Gebiet „Eschenwasen II“ wäre damit möglich und wahrscheinlich gewesen.

Zusammenfassung:

Das was die Öffentlichkeit an der Sitzung vor Augen geführt bekommen hat, war eine Machtdemonstration der CDU Fraktion, der Fraktion Grün-Rot, Herrn Niemanns und Herrn Merkts.

Den Weggang der Maschinenfabrik haben diese Personen allein zu vertreten, denn selbst wenn man Änderungswünsche gehabt hätte, hätte man diese vier Tage zuvor mit der Geschäftsleitung des Unternehmens verhandeln können, was nicht passiert ist.  Von dem Antrag von Tobias Schumacher, der in der Sitzung gestellt wurde, wurde zuvor weder die Geschäftsleitung des Unternehmens, noch der Bürgermeister informiert. Dieses Verhalten zeigt, dass es nur um Ablehnung ging.

Zu den von mir und meiner Frau gehaltenen Aktien: 

Es geht wirklich niemanden etwas an, was meine Frau und ich mit unseren Ersparnissen machen. Insoweit ging ich davon aus, dass ich zumindest den gleichen Schutz genieße, den jeder andere Bürger auch hat.  Ein ortsansässiger Steuerberater, der durch die steuerrechtliche Betreuung eines Mandanten, der gleichfalls Aktien bei der Muttergesellschaft der Maschinenfabrik gehalten hat, war durch dieses Mandat darüber informiert, dass meine Frau und ich, ebenfalls Aktien bei der MS Industrie AG haben.

Unter Verletzung berufsständischer Verschwiegenheitspflichten hat dieser Berater Teilen des Gemeinderats Informationen darüber gegeben, dass auch ich und meine Frau Aktien der MS Industrie AG gekauft haben.

Es ist die Pflicht eines Bürgermeisters zu prüfen, ob er in Belangen der Stadt durch fremde Erwägungen in Entscheidungen beeinträchtigt sein könnte. Dies habe ich nach umfassender eigener Prüfung in Anbetracht der Anzahl der Aktien in unserem Fall verneint. Für die Aktienentwicklung ist es völlig unerheblich, wo die Maschinenfabrik baut – im Gegenteil. Der Aufwand in Spaichingen wäre höher und würde sich damit ungünstiger auf die Betriebsergebnisse auswirken.
Die Frage der Befangenheit bei Abstimmungen im Gemeinderat habe ich – wie vorerwähnt – mit der Rechtsaufsicht geklärt. Ich kann mit der Anzahl der Aktien keinerlei Einfluss auf Geschäftsentscheidungen des Unternehmens nehmen.

Dass gleichwohl mehrfach hierüber berichtet worden ist, belegt nur die unreflektierte  Sensationslust der Tagespresse und dass man es in bestimmten Kreisen in Spaichingen mit der Privatsphäre auch eines Bürgermeisters nicht sehr ernst nimmt.

Dies habe ich bereits im Bürgermeisterwahlkampf schmerzlich spüren müssen und erlebe es dieser Tage aufs Neue. Bestimmten Personen ist jedes Mittel recht, um mich in meiner Person und meinem Amt zu diskreditieren.

Dies zeigt sich zum einen in dem umfangreichen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft gegen meine Person, in dem sich bestimmte Personenkreise sehr mit Anzeigen  befleißigen.
Dies zeigt mir erneut, die jetzige Diskussion um die Geldanlage von mir und meiner Frau, bei der man wieder erneut die private Schutzsphäre unentwegt verletzt.

Ich kann mir nur wünschen, dass diese Falschheit bestimmter Personen endlich einmal aufhört und wir uns darauf besinnen können, was wir alles schon in und für diese Stadt erreicht haben.
Neider gibt es überall. In Spaichingen mehr.

Und zum Schluss:

Wohlstand wird nicht durch Gerede geschaffen, sondern durch mutige Entscheidungen. Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Leider hat es nun Spaichingen getroffen.

Mitteilung aus dem Stadtspiegel Spaichingen zur MS Spaichingen GmbH

Gemeinderat erteilt Maschinenfabrik eine Absage
CDU; Harald Niemann, und Grün-Rot lehnen Verhandlungspaket des Bürgermeisters ab
Es war eine große Chance mit kalkulierbaren Risiken für Spaichingen, sagt Bürgermeister Schuhmacher auf die Ablehnung der CDU Fraktion, Harald Niemanns und der Fraktion Grün-Rot im Gemeinderat, die Maschinenfabrik unter den Bedingungen der Ergebnisse monatelanger Verhandlungen in Spaichingen zu halten.

Es geht ein Unternehmen, welches 50 Jahre in Spaichingen zahlreiche Mitarbeiter beschäftigt und Wohlstand geschaffen hat.

Es ging in der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag um nicht mehr, als die Frage des Verbleibs eines Traditionsunternehmens in Spaichingen, welchem Spaichingen viel zu verdanken hat.
Es ging um nach dem Eindruck vieler Besucher der Gemeinderatssitzung im keine sachliche Auseinandersetzung in der Angelegenheit, denn vielmehr um eine Machtdemonstration eines Gemeinderatsblocks auf Kosten nachhaltiger Entwicklung Spaichingens.

„Alles was wir im Bereich des Sozialen und zugunsten unseres Wohlstandes tun können, lässt sich aus der unternehmerischen Tätigkeit der mittelständischen Betriebe am Ort ableiten. Nur deren Schaffen und Wirken, ermöglicht es uns, Schulen und Kindergärten und vieles anderes zu bauen und zu unterhalten. Wer dies nicht versteht, kann keine tragfähige Entscheidung zugunsten Spaichingens treffen“ urteilt der Bürgermeister enttäuscht über das Abstimmungsverhalten – gerade der CDU Fraktion im Rat, in deren Reihen ein wichtiger Vertreter eines Kreditinstituts sitzt, welches von sich behauptet, ganz nah am Mittelstand zu sein und welches auch von Unternehmen wie der Maschinenfabrik lebt. Gerade dieser Vertreter hat sich den ganzen Abend nicht einmal zu Wort gemeldet und den Versuch unternommen, die Angelegenheit aus verschiedenen Blickwinkeln zu durchleuchten. Hier war aus meiner Sicht ganz klar erkennbar, dass man mit Fraktionszwang auf Kosten einer für Spaichingen wichtigen Entscheidung, Stärke und Einheitlichkeit zeigen wollte. Dass dies der Angelegenheit nicht gerecht wird, wurde billigend in Kauf genommen“ teilt Bürgermeister Schuhmacher nach der Sitzung mit.

Die Geschäftsleitung der Maschinenfabrik und der Vorstand der Muttergesellschaft machten in einem umfassenden Vortrag klar, um was es dem Unternehmen geht und welche Chancen sich für Spaichingen ergäben, wenn das Unternehmen am Standort Spaichingen bliebe. Zwar sei das finanzielle Engagement der Stadt beträchtlich, allerdings böte man mit einer Mietgarantie auf vier Jahre, der kostenlosen Lieferung von Wärme für die Dauer von 12 Jahren und einer beträchtlichen Stundung des Kaufpreises für die Bestandimmobilie auf mehrere Jahre mit anschließender zinsloser Tilgung des Restdarlehens auf weitere Jahre eine für die Stadt sehr gute Lösung an, die die Chance bietet, die finanziellen Aufwendungen der Stadt komplett refinanzieren zu können. Das Unternehmen würde in Spaichingen darüber hinaus 35 Mio € finanzieren, was den Handwerkern und der Stadt insgesamt zugute käme.

Die Fraktion der Freien Wähler und die FDP Fraktion sahen für Spaichingen im Angebot des Unternehmens eine große Chance. Beide stimmten für den Verwaltungsvorschlag, der als Ergebnis monatelanger Verhandlungen und Beratungen im Gemeinderat zur Beschlussfassung stand.
Die CDU kritisierte, der Bürgermeister habe nicht frühzeitig und hinreichend informiert, weswegen sie sich – die Mitglieder CDU Fraktion – zu keiner Zustimmung durchringen könnten. Zwar wolle man auch den Erhalt des Unternehmens am Ort, allerdings nicht um jeden Preis. Das Unternehmen würde Risiken auf die Stadt verlagern wollen, welche für die Stadt nicht abschätzbar seien. Bürgermeister Schuhmacher hätte auch keine hinreichende Risikobeurteilung vorgenommen und keine – aus Sicht der CDU-  verlässliche Zahlen vorgelegt, die eine Entscheidung möglich machen würden.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU sagte, man müsse in eine solch wichtige Entscheidung die Bürgerschaft mit einbeziehen, deswegen schlage die CDU einen Bürgerentscheid in der Sache vor.
In die gleiche Richtung argumentierten die Mitglieder der Fraktion Grün-Rot und Holger Merkt, der kritisierte, die Verwaltung habe nicht hinreichend die Risiken abgeschätzt und nachvollziehbar dargelegt.

Bürgermeister Schuhmacher ließ von der Kritik nichts gelten. Jeder Gemeinderat habe schon seit mehr als vier Monaten Kenntnis von den Plänen der Maschinenfabrik. Jeder Gemeinderat wurde ausdrücklich von der Geschäftsleitung mehrfach eingeladen und aufgefordert, sich mit der Geschäftsleitung auszutauschen und sich Informationen vor Ort zu holen. Lediglich die Freien Wähler und die FDP hätten hiervon Gebrauch gemacht. Auch die von der FDP Fraktion angebotenen Sondersitzungen auf dem Rathaus  wurden seitens der CDU aus Termingründen abgesagt. Jeder Gemeinderat hat alle Informationen, die die Verwaltung hatte, unmittelbar erhalten. Es gab zahlreiche nichtöffentliche Sitzungen in denen die Risiken umfassend hätten diskutiert werden können und zum Teil diskutiert worden sind. Im Übrigen sei jedem Gemeinderat klar gewesen, dass Zeitdruck bestehe, weil das Unternehmen schon vor Monaten signalisiert habe, mit der Motorentechnik zwischen Weihnachten und Drei König 2015/16 umziehen zu müssen. Ein anderes Zeitfenster sei aus Gründen des Betriebsablaufs nicht denkbar. Nun zu bemängeln, man brauche mehr Zeit, sei aus Sicht des Bürgermeisters nicht in Ordnung, weil man bei gewissenhaftem Befassen mit der Angelegenheit alle Informationen erhalten hätte. Die Anregung eines Bürgerentscheids sei ein Bekenntnis dafür, dass man keine Verantwortung übernehmen wolle. Man sei gewählter Vertreter der Bürgerschaft und habe sie insoweit zu vertreten. Die Bürgerschaft mit den Zahlen, die der Gemeinderat kennt zu belasten, würde der Angelegenheit mit Sicherheit nicht gerecht, weil sich kein Bürger aufgrund der Komplexität der Sache ein umfassendes Bild machen könne.

Schuhmacher kritisierte daneben, dass es schon bedenklich sei, wenn Gemeinderäte aus nichtöffentlicher Sitzung „plaudern“ und sich die Vorlage für die nichtöffentliche Sitzung in einem Bericht und einer Ansichtssache der Ortsredakteurin der Tageszeitung fast 1:1 wieder fände. Man müsse sich nicht wundern, wenn das Vertrauen von Firmenleitungen in die Stadt verloren geht, wenn Gemeinderäte ihre Verschwiegenheitspflichten verletzten.

Am Ende kam es zu einer Entscheidung, in der die CDU Fraktion, Rot-Grün, Harald Niemann und Holger Merkt nicht bereit waren, die beabsichtigte Wärmeabgabe des Unternehmens an die Stadt bedingungslos zu akzeptieren, auch wenn diese Wärme für die ersten 12 Jahre kostenfrei zugesagt worden ist.

Die von der CDU durch Antrag gestellte Bedingung, wonach die Wärmeabnahme erst dann zugesagt werden sollte, wenn die Stadt ihrerseits Abnehmer garantieren könne, die mindestens 70% der abgenommenen Wärme auch garantieren, wurde seitens des Unternehmens nach Beschlussfassung abgelehnt.

Damit wurde durch die Beschlussfassung mittelbar der Wegzug eines Unternehmens aus Spaichingen beschlossen.

Eine Ära geht damit zu Ende. Pünktlich zum bevorstehenden 50igsten Geburtstag des Unternehmens in Spaichingen.




Mittwoch, 21. Mai 2014

Kurzstellungnahme zum Thema Maschinenfabrik Spaichingen

Zunächst will ich festhalten, dass die Entscheidung des Gemeinderats vom Montagabend eine für mich bittere Entscheidung war, weil ich als Bürgermeister seit Jahren bemüht bin, Gewerbe in Spaichingen zu entwickeln. Eine aus meiner Sicht vorgenommene Machtdemonstration von CDU, Harald Niemann und Grün-Rot hat dazu geführt, dass ein Traditionsunternehmen in Spaichingen geht. An jeden Ort der Welt an den Getriebemotoren versendet worden wären, wäre zugleich Spaichingen beworben worden. Ich kann das Verhalten der CDU nur als blamabel einzustufen, wenn alle Verantwortungsträger – auch diejenigen, die am Montag Ihre Gegenstimme erhoben,- schon Monate zuvor die Möglichkeit hat, sich mit der Sache inhaltlich auseinanderzusetzen und auch mit der Geschäftsleitung des Unternehmens eine Lösung zu erarbeiten. Gerade diejenigen, die immer für sich in Anspruch nehmen, sie würden gerne eingebunden, haben das Angebot untätig verstreichen lassen.

Die Konsequenz wird sein, dass die Stadt die Gewerbefläche in Eschenwasen aufkauft, erschließt und zur Verfügung stellt. Dies in der Hoffnung, dass sich ein Gewerbebetrieb findet, der bei den widrigen Bodenverhältnissen bereit ist, am Standort Spaichingen zu investieren.

Weitere Konsequenz ist, dass wir den Haushalt nun mit den Erschließungskosten belasten, ohne eine Gegenfinanzierung zu haben; gleichwohl aber solche Flächen bevorraten müssen, um sich nicht nochmal in eine solche Lage zu bringen. Die Konsequenz wird sein, dass Tobias Schumacher als Fraktionsvorsitzender der CDU diese Blamage politisch verantworten muss. Ich muss sagen, dass ist nicht mehr die mittelstandsfördernde Partei, der ich einmal mit Stolz angehört habe. Wenn nun seitens der CDU behauptet wird, man müsse im Gespräch bleiben, dann muss ich sagen, dass diese Herren bis zum heutigen Tage noch nicht verstanden haben, um welche Tragweite es am Montag ging.

Freitag, 6. Dezember 2013

Bürgermeister geht in die Offensive - Aufklärung für die Bürgerschaft zu Vorwürfen im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung in der Stadthalle am Montag den 9.12.2013, 20.00 Uhr.

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ungeheuerliche Vorwürfe, die gegen mich durch Anzeigen erhoben werden, sind mir in der letzten Woche bekannt geworden.

Bestimmte Personen und Personenkreise haben gegen mich sogar wegen dem Vorwurf korruptiven Verhaltens Anzeige erstattet.

Nach erster Sichtung der Akte, die ich über die von mir beauftragte Anwaltskanzlei einsehen konnte,  begannen die Anzeigen bereits im Jahr 2012. Dies in der zeitlichen Folge der Bürgermeisterwahl.

Diejenigen Personen, welche Anzeige erstattet haben,  sind aus meiner Sicht – soweit sie namentlich in den Akten benannt sind oder soweit man aufgrund des Inhalts der anonymen Anzeigen erahnen kann, wer Anzeige erstattet haben könnte, -  einem bestimmten politischen Lager zuzuordnen, welches durch verschiedene Personen bereits in der Vergangenheit versucht hat, mich in der Öffentlichkeit zu diskreditieren und mein Ansehen zu schädigen.

Die nun vorliegende Anzeigenflut ist ein erneuter Höhepunkt in  der seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung mit Personen, denen die Art, wie ich mein Bürgermeisteramt ausübe, missfällt.

Ich habe mich dazu entschlossen, Sie über die Vorgänge im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung  zu unterrichten und Ihre Fragen zu beantworten.  Es gibt kein Anlass mich zu verstecken, sondern es ist an der Zeit, dass die interessierte Bürgerschaft darüber informiert wird, was alles unternommen wird, wenn man als Bürgermeister nicht das macht, was man nach Ansicht mancher tun sollte.

Ich lade Sie vor diesem Hintergrund  zu einer

Bürgerinformationsveranstaltung in die Stadthalle Spaichingen
auf
Montag, den 9.12.2013 um 20.00 Uhr ein.

Bekunden Sie durch Ihr Kommen auch Ihr Interesse an unserer Stadt und deren guter Weiterentwicklung. Ich jedenfalls arbeite gerne in dieser Stadt und für die Bürgerschaft und werde mir mein Amt durch solche Machenschaften nicht schlecht machen lassen.

Ich freue mich auf Ihr Kommen

Ihr

Hans Georg Schuhmacher


Bürgermeister

Anzeigenflut gegen Bürgermeister? - FDP vermutet Skandal in Spaichingen und fordert Aufklärung

(Neue Bürgerzeitung) Setzen Anhänger des unterlegenen Bürgermeisterkandidaten den Wahlkampf fort mit einer Flut von Anzeigen gegen den Amtsinhaber? Dies fragt die Spaichinger FDP in einer Pressemitteilung. Wie die FDP erfahren haben will, wird Bürgermeister Hans Georg Schuhmacher (CDU) seit der Bürgermeisterwahl im Frühjahr letzten Jahres, in der er im ersten Wahlgang gleich deutlich die absolute Mehrheit gewonnen hat, mit Dutzenden von anonymen und auch namentlich benannten Anzeigen bei Polizei und Staatsanwaltschaft behelligt.
Dabei, so die FDP,  werde er offensichtlich vor allem wohl von Anhängern des Wahlverlierers zahlloser Vergehen beschuldigt. Zahlreiche Anzeiger, darunter auch Mitglieder des Gemeinderats,  prangerten dabei angebliche schuldhafte Verhaltensweisen des Bürgermeisters an, wobei sie allerdings einräumten, diese nur vom Hörensagen zu kennen und keine Details dazu angeben könnten.
Die FDP-Fraktion erwartet nun vom Bürgermeister, dass er sich in der nächsten Gemeinderatssitzung zu dem Sachverhalt äußert, soweit dies bereits möglich ist und nicht laufende Verfahren betrifft. Sollte es sich bestätigen, dass der Bürgermeisterwahlkampf mit einer Flut von Anzeigen gegen den Bürgermeister auf solche Art fortgesetzt werde, so handele es sich nach Auffassung der FDP um einen Skandal sondergleichen in Spaichingen. Alle aufrechten Demokraten seien aufgefordert, sich von solchen Methoden zu distanzieren. Mit Politik habe dies nichts mehr zu tun.

Quelle: Neue Bürgerzeitung - Internet Blog - http://www.neuebuergerzeitung.de/#sthash.ukLyJNx3.dpuf

Mittwoch, 25. September 2013

Bürgermeister Schuhmacher: „CDU Ratsfraktion blockiert alles. Es ist keine vernünftige Stadtpolitik mit dieser CDU Fraktion machbar.“



Mit dem Vorwurf der Klientelpolitik urteilt  Bürgermeister Schuhmacher über die jüngsten Anträge der CDU Fraktion im Gemeinderat.  Nach seiner Ansicht ist das Verhalten verantwortungslos gegenüber dem Haushalt und der Bürgerschaft. „Schöne Sonntagsreden, die mit Sachpolitik nicht im geringsten etwas zu tun haben.“ urteilt der Bürgermeister über das Verhalten der CDU Fraktion und macht dies an Beispielen fest

Beispiel 1:  gestalterische Festsetzungen für die Hauptstraße


Nach langen Diskussionen hat der damalige Gemeinderat die Sanierung der Innenstadt beschlossen. Ein vernünftiges Stadtmarketing sollte folgen, mit dem man das Erscheinungsbild des Marktplatzes und der Hauptstraße aufwerten wollte. Damit soll die Stadt aufgeräumter, sauberer und geordneter aussehen. Sie soll jedem Besucher ein positives Bild der Stadt vermitteln.

Deswegen hat Bürgermeister Schuhmacher vorgeschlagen, dass Werbeanlagen nur noch in bestimmten Größen möglich sind. Leuchtreklame wie in Las Vegas mit Signalfarben soll nicht erlaubt sein. Stühle und Tische, die im Außenbereich aufgestellt werden, sollen aus höherwertigem Material sein, damit die Innenstadt nicht aussieht wie ein „billiger Campingplatz“. Nach Ansicht des Bürgermeisters leide das Stadtbild ohnehin schon an der Vielzahl von Spielhallen und Billigrestaurants, deswegen müsse der Innenstadtbereich im Erscheinungsbild aufgewertet werden. Dies könne man nur erreichen, indem alle an einem Strang ziehen und sich dazu verpflichten, die Häuserfassaden zu ordnen und aufzuwerten. All diejenige Werbung, die heute an den Fassaden sei, solle Bestandschutz haben.

Obwohl der Gewerbe- und Handelsverein – also die Interessenvertretung des Einzelhandels - die vorgeschlagenen Festsetzungen überarbeitet und begrüßt hat, hat die CDU Fraktion die Festsetzungen abgelehnt. Begründung, man wolle die Einzelhändler nicht belasten und setze auf Selbstverantwortlichkeit derer.

Nach Ansicht des Bürgermeisters will man damit Stimmen fangen, denn die nächste Kommunalwahl steht an. Nach seiner Ansicht wissen diese Räte nicht, dass sie bei ihren Entscheidungen das Wohl der Allgemeinheit – das sind eben nicht nur wenige Einzelhändler, die sich beschweren – beachten sollten.
„Ich bin mir sicher, dass die Festsetzungen beschlossen worden wären, wäre der Antrag von der CDU gekommen. Wie früher lehnt man jetzt ab, um das Thema zu einem späteren Zeitpunkt in den Rat zu bringen und als CDU Idee zu verkaufen. Was früher von teuren Gutachtern erstellt worden ist, könnte jetzt kostenlos auf den Weg gebracht werden. Das will man aber aus politischer Opportunität nicht.“ Urteilt der Bürgermeister.

Beispiel 2:  zukünftiges Zuhause für das Stadtjugendreferat


Das Jugendzentrum Spaichingen ist veraltet und müsste umfassend saniert werden. Hierfür hat die Stadt in Anbetracht der vielen Investitionsmaßnahmen der nächsten beiden Jahre kein Geld. Kläranlagenerweiterung und gerade die jüngste Entscheidung des Gemeinderates, dass man auch bereit sei, das Lehrschwimmbecken der Schillerschule für einen stattlichen Betrag zu sanieren, lassen die Verschuldung der Stadt ansteigen. Da ist es unmöglich noch ein Haus für die Jugend zu bauen, zumal gerade im Jugendzentrum in der Regel nicht mehr als 10-15 Jugendliche sind.

Zudem hat Bürgermeister Schuhmacher vorgeschlagen, den Bauplatz an der Ecke Hauptstraße/Balgheimer Straße zu verkaufen und dort ein städtebaulich ansprechendes Wohnhaus zu bauen. Investoren haben bereits Interesse bekundet.

Die beiden Stadtjugendpfleger Frau Heim und Herr Kopp teilten dem Gemeinderat mit, dass Jugendarbeit heute ganz anders sei, als noch vor einigen Jahren. Jugendliche wollten heute nicht mehr in ein Jugendzentrum um Party zu machen. Jugendliche wollen an Nachmittagen betreut werden. Gerade Kinder und Jugendliche, deren Eltern beide berufstätig sind haben das Bedürfnis, sich  am Nachmittag mit anderen zu treffen um gemeinsam Hausaufgaben zu machen und einen geschätzten Raum zu haben.


Deswegen seien nach Auffassung der beiden Stadtjugendpfleger die von Bürgermeister Schuhmacher für diese Arbeit vorgeschlagenen Büroräumlichkeiten in der ehemaligen Stadtgärtnerei geradezu ideal. Bürgermeister Schuhmacher fügt an, dass diese Räume leer stehen und sofort bezogen werden könnten.

Trotz der klaren und nachvollziehbaren Argumentation der beiden Stadtjugendpfleger will es die CDU Fraktion wieder einmal anders.

Ohne einen Finanzierungsvorschlag zu machen, - wahrscheinlich ist das Thema solider Haushaltsfinanzen nicht das Thema der CDU Fraktion – will man ein Jugendhaus an der Schlüsselwiese bauen. Und dies obwohl davon von den Stadtjugendreferenten dringend abgeraten wird, weil die Jugendlichen die dort ihre Freizeit verbringen wollen, keine Überwachung durch die städtischen Sozialpädagogen wünschen.

Ungeachtet aller Argumente, die für einen Umzug in das Gebäude der Stadtgärtnerei sprechen, will man mit einem pädagogisch nicht durchdachten Prestigeobjekt teure Fakten schaffen, die außer der CDU keiner haben will.

Bei näherer Betrachtung der Hintergründe erschließt sich vielleicht eine Erklärung des Verhaltens der CDU. Der Wunsch auf der Schlüsselwiese ein Jugendhaus zu bauen, stammt ursprünglich von Gemeinderat Niemann, der– nachdem er die FDP Fraktion verlassen hat und die CDU ihn schon einmal unterstütz hat, als es darum ging, ob er als fraktionsloses Mitglied des Rates im technischen Ausschuss verbleiben könne – je nach Lage der Dinge auch gerne mal Freund mit der CDU Fraktion spielt. Eine Zustimmung zur Idee von Herrn Niemann, die die CDU zugleich als die eigene mit der Aussage etwas für die Jugend getan zu haben, verkaufen kann, verschafft der CDU Fraktion die Sicherheit, mit der Stimme Niemanns Mehrheiten zu haben.

„Ob die Bevölkerung solche Taktierungsspiele honoriert, kann ich mir nicht vorstellen, zumal die CDU eigentlich auch eine Partei ist, die für sich in Anspruch nimmt, die Schuldenentwicklung im Auge behalten zu wollen. Zumindest beteuert dies jedes Jahr bei den Haushaltsreden deren Finanzsprecher, Hermann Früh, der als Chef der orstansässigen Sparkasse diese Forderung als völlig abwegig bezeichnen müsste, wenn kostenlose andere Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Aber wahrscheinlich hat er nicht die Courage, hier aufzutreten. Wenn man sich daran erinnert, dass gerade der gleiche Herr Früh in Zusammenhang mit der Erneuerung der Fußwegeverbindung zur Stadtpfarrkirche hin, als es darum ging, ca.200.000 € für einen Bachlauf einzusparen, gesagt hat, dass man den Mut haben müsse, sich auch Mal etwas zu gönnen, dann wird jedem aufmerksamen Spaichinger klar, wie ernst die Bekenntnisse der CDU zu nehmen sind, wenn es in ihren Haushaltsreden ums Sparen geht.“ Urteilt der Bürgermeister über die aus seiner Sicht unvertretbaren Wünsche.

Aber jetzt setzt die CDU noch einen drauf.

Sie äußert sich selbst dahingehend, dass man das Objekt des jetzigen Jugendzentrums verkaufen könne. Bis zum Bau eines Jugendzentrums an der Schlüsselwiese könne man ja den Bäckereiladen gegenüber dem Rathauseingang städtischerseits anmieten.  Es soll also eine Pacht von über 1000€ pro Monat bezahlt werden, obgleich Räume in stadteigenen Gebäuden leer stehen. „Wer das für vernünftig und vertretbar hält, der hat keine Verantwortung gegenüber dem Haushalt der Stadt“ sagt Bürgermeister Schuhmacher hierzu.

Man darf rätseln, in wessen Eigentum der Laden steht.

Beispiel 3:  Ankauf der Räder zur Aufstellung auf den Ochsenkreisel


-          Folgt im den nächsten Tagen

Mittwoch, 31. Oktober 2012

Wurden die Kosten beim Erweiterungsbau des Gymnasiums im Vorfeld falsch mitgeteilt?


Der Gemeinderat hatte sich in seiner letzten Sitzung mit der Kostenberechnung für den Erweiterungsbau des Gymnasiums zu befassen.
In dieser Sitzung hat Bürgermeister Schuhmacher den Räten mitgeteilt, dass sich die Kosten für die Erweiterung nach den Berechnungen des beauftragten Architekten, Joachim Bühler auf 1,8 Mio € belaufen würden.

Die Kostenberechnung beruht auf der endgültigen, mit der Schule abgestimmten Planvariante.
Im Haushalt 2012 sind für die Massnahme 1,35 Mio € finanziert. Da sich das Bauvorhaben auch in das Jahr 2013 erstreckt, müssen im Haushalt 2013 weitere 450.000€ bereitgestellt werden.

Die CDU Fraktion nahm die Mitteilung des Bürgermeisters zum Anlass, in der Ausgabe des Stadtspiegels Nr.42 vom 18.10.2012, zu kritisieren.

Nach Ansicht der CDU habe der Bürgermeister ein Kostenreduzierung um 200.000€ vorgeschlagen, die nicht haltbar gewesen sei. Er habe damit die Räte getäuscht.

Bürgermeister Schuhmacher weist den Vorwurf der CDU weit von sich. Der ursprüngliche Plan zur Erweiterung des Gymnasiums sah vor, dass die Erweiterung genau an die Aula „angedockt“ werden sollte. Eine mit der Schule abgestimmte Planvariante macht das Bauvorhaben nach einer Kostenschätzung des Bauamtes günstiger. Die Reduzierung war auch deswegen angeregt, weil offensichtlich war, dass das Bauvorhaben im Jahr 2012 nicht fertig gestellt werden kann und von daher ohnehin, der Haushaltsansatz nicht ausgeschöpft werden kann. In seinem solchen Fall macht es Sinn zu korrigieren, teilt der Bürgermeister mit.

Im übrigen ist es bei jedem Bauvorhaben so, dass zunächst lediglich eine Kostenschätzung Grundlage für den Haushaltsansatz ist.
Erst nachdem ein Architekt mit der erweiterten Entwurfsplanung beauftragt worden ist, können annähernd verlässliche Aussagen über die Gesamtkosten gemacht werden. Diese liegen nun, vor Beginn der Baumassnahme in einer verlässlichen Kostenberechnung vor. In dieser Kostenberechnung sind auch die Kosten einer neuen Heizung beinhaltet, was bei der Kostenschätzung für den Erweiterungsbau nicht der Fall gewesen ist, weil eben dort nicht das Gesamtgebäude untersucht worden ist.
Dass Bürgermeister Schuhmacher vor Baubeginn nun eine umfassende Kostenberechnung vorlegt ist insofern vorteilhaft, als dass der Gemeinderat über jeden einzelnen Punkt des Bauvorhabens diskutieren kann. Insoweit versteht der Bürgermeister die Kritik der CDU Fraktion beim besten Willen nicht.

„Transparenter kann ein Verfahren wohl kaum sein. Weshalb die CDU von Kostensteigerung spricht, ohne die Hintergründe zu kennen, ist mir nicht verständlich, zumal den Fraktionsvorsitzenden im Rat, also auch dem CDU Fraktionsvorsitzenden Tobias Schumacher die Kostenberechnung umfassend vom Architekten im Rahmen eines Gesprächs beim Bürgermeister erläutert worden ist. Die anderen Fraktionsspitzen haben die Erläuterungen verstanden.“ teilt der Bürgermeister abschließend mit. 

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen, Oktober 2012

Gemeinderat lässt sich in Sachen „Bebauungsplan Hauptstraße“ von Presse unnütz instrumentalisieren


Vielen Spaichingerinnen und Spaichingern ist die Architektur der Erwin Teufel Schule ein Dorn im Auge. Dies nicht nur, weil das damals vom Kreistag beauftragte Architekturbüro einen Bau errichten ließ, der in der Nachbarschaft zur Hofener Kirche und zur Moschee, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite liegt, zum Teil wie ein einfacher Klotz empfunden wird und viele die Meinung haben, er würde nicht in das Stadtbild passen. Es wird auch die Meinung vertreten, dass das Flachdach der Schule untypisch für Spaichingen sei.

Nächstes Bauvorhaben: St.Agnes. Das erst vor drei Jahren genehmigte Gebäude wird bisweilen kritisiert, weil die Baurechtsbehörde der Stadt auch hier ein Flachdach „durchgehen“ ließ. Zumindest habe man bei diesem Gebäude auf eine dreistöckige Bauweise gedrängt, was das ganze etwas abmildert. Spaichingen typisch sei der Bau aber nicht.

Nun was ist denn Spaichingen typisch? Was muss denn Bebauung an der Hauptstrasse haben, damit sie typisch ist? Wie soll denn das Stadtbild aussehen, damit der Besucher und der Durchfahrende, aber auch die Bürger selbst, das Stadtbild als schön und zum Verweilen empfinden?

All das sind Fragen, die eine Baurechtsbehörde bei Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens nicht stellt und nicht stellen darf. Soweit für ein Gebiet – wie etwa die Hauptstraße – kein Bebauungsplan, der die Bauweise exakt vorschreibt, - vorhanden ist, prüft die Baurechtsbehörde bei Antragstellung eines Bauherrn, ob sich das beabsichtigte Bauvorhaben in die Umgebungsbebauung „einfügt“. Einfügen heißt, dass nach Größe des Bauvorhabens und Ausnutzung des Grundstücks eine ähnliche Bebauung genehmigt werden soll, damit ein einheitliches Stadtbild entsteht.
Das Problem bei der Hauptstraße ist allerdings, dass kein einheitliches Stadtbild erkennbar ist. Der Marktplatz mit Flachdachbauten in drei- oder mehrgeschossiger Bauweise, die Erwin Teufel Schule, Sankt Agnes usw. auf der einen Seite und mehrgeschossige Geschäfts- und Wohnhäuser mit Satteldächern auf der zweiten Seite. Ein bunter Mix von Architektursprachen der letzten 80 Jahre. Historische, erhaltenswerte Bausubstanz, die die historische Identität einer Stadt wiedergibt, ist leider nicht mehr erkennbar.


Gemeinderat legt Gestaltungsgrundsätze fest

In einem solchen Fall – wie der Hauptstraße - ist es nur folgerichtig, dass der Gemeinderat das Zepter in die Hand nimmt und Kriterien festlegt, wie die Bebauung an der Hauptstraße aussehen soll. Dies auch deswegen, weil die Baurechtsbehörde keine Möglichkeit hat, auf die Gestaltung der einzelnen Häuser Einfluss zu nehmen, wenn, sehr unterschiedliche Bebauung vorhanden ist.

Nachdem die Baurechtsbehörde gegenüber dem Marktplatz auf dem Areal der ehemaligen Fa. „Funk Däuble“, ein Wohn- und Geschäftshaus, welches von der Fa.Gulden an dieser Stelle errichtet wird, genehmigt hat, welches mit einem Flachdach versehen werden soll, war der Unmut in der Bevölkerung zum Teil groß, weil eben davon gesprochen wurde, die Stadt würde immer mehr Flachdächer genehmigen. Das Stadtbild würde sich so verändern, dass „Spaichingen“ verloren ginge. Wo sind denn die alten Fabrikantengebäude, wo sind denn die Wohn- und Geschäftshäuser der ersten Generation, wo denn die herrschaftlichen Brauereianwesen mit Gasthofgebäuden. Sie alle seien einer modernen Architektur gewichen, die Spaichingen keine Identität zu verleihen vermag, so das Credo der Architekturkritiker.

Die Diskussion um Flachdächer griff die FDP Fraktion im Gemeinderat auf und beantragte ein Bebauungsplanverfahren für den Bereich der Hauptstraße, um Gestaltungsgrundsätze für die Zukunft zu haben, die der Baurechtsbehörde Maßstäbe für die Genehmigungsfähigkeit von Bauvorhaben an die Hand geben soll, zum zweiten aber auch gewährleistet wird, dass eine einheitlichere Bebauung das Straßenbild der Zukunft sichert.

Deswegen hat der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen, um regulierend zu lenken. Das ist auch Aufgabe eines Gemeinderates, der in diesem Fall die Aufgaben der Stadtbildentwicklung an sich gezogen hat.

Warum aber plötzlich diese Unruhe? Was läuft im Hintergrund? Gibt es da etwas, was die Bevölkerung eben nicht weiß? Soll der Gemeinderat instrumentalisiert werden? Lässt er sich vor Privatinteressen spannen?

Sofern die Gemeinde die Architektur in einem Bebauungsplan regeln will, sieht das Baurecht vor, dass Bauvorhaben in dem Gebiet, für welches der Bebauungsplan aufgestellt werden soll, erst dann genehmigt werden sollen, wenn der Bebauungsplan und dessen Inhalte feststehen. Schließlich will man das, was man in einem Bebauungsplan regeln will, nicht durch vorab genehmigte Bauten vereiteln, bzw. den Zustand verschlechtern.
Die Gemeinde erreicht dieses Ziel mit einer sogenannten Veränderungssperre, die der Gemeinderat auch bei Aufstellung des Bebauungsplanes beschlossen hat und um die sich nun die Geister streiten.

Grund des Anstoßes ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben der Fa. Baubüro Jung GmbH an der Hauptstraße.
Der Bauträger hat ein Bauvorhaben genehmigt haben wollen, was mit einem Flachdach vorgesehen ist. Dieses Bauvorhaben ist mit der Veränderungssperre zunächst nicht genehmigungsfähig.
Nachdem der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplanes und eine Veränderungssperre beschlossen hatte, sind Vertreter des Baubüros an Gemeinderäte herangetreten und haben mächtigst interveniert.
Dies veranlasst nun einige Gemeinderäte, den Stein über die Veränderungssperre erneut ins Rollen bringen zu wollen.
Da stellt  man sich schon die Frage, weshalb eigentlich, weil die Stadt mit dem Gemeinderatsbeschluss doch gerade ihre Planungsabsicht bekundet hat und erst darüber diskutieren will, was künftig genehmigt werden soll und was nicht.
Es stellt sich die Frage, ob die Privatinteressen des Bauträgers aus welchem Grund auch immer möglicherweise einen höheren Stellenwert haben als das öffentliche Wohl.

Doch zunächst der Reihe nach:

Wo sind Privatinteressen und welchen Stellenwert hat das öffentliche Wohl?

Das ganze Verfahren wäre nicht so interessant, gäbe es – gerade bei diesem Bauvorhaben – nicht eine interessante Vorgeschichte, die man wissen muss, um die Brisanz gerade dieses Falles richtig einordnen zu können.

Die Fa. Baubüro Jung hat noch bevor der Rat einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, bei der Baurechtsbehörde der Stadt Spaichingen einen Bauantrag für ein Gebäude an der Hauptstraße auf dem Grundstück gegenüber der Bäckerei Merkt – unweit der Stadthalle – gestellt. Nach dem Willen der Bauherren soll das Grundstück sehr stark bebaut, d.h. hoch ausgenutzt werden, zugleich soll das Gebäude ein Flachdach erhalten.

Nach Antragstellung hat Bürgermeister Schuhmacher mit dem Geschäftsführer der Fa.Jung und deren Architekten ein Gespräch geführt, in dem er darauf hingewiesen hat, dass das beantragte Bauvorhaben nicht wie beantragt genehmigt werden könne, weil die Ausnutzung des Grundstücks zu hoch sei. Es seien nachteilige Folgen für die Nachbarbebauung zu befürchten, (Schattenwirkung etc) im Übrigen sei mit der Auslastung des Grundstücks in beabsichtigter Form, eine zu hohe Verdichtung gegeben. Bürgermeister Schuhmacher bat die Fa.Jung die Planung auf den Hinweis hin zu überdenken und das Bauvorhaben „abzuspecken“. Zugleich bat er darum, dass sich die Fa.Jung überlegen möge, ob sie das Bauvorhaben mit einem Dach versehen könne, was besser in die Umgebungsbebauung passen würde, weil eben dort in diesem Bereich fast alle Gebäude eine Satteldachform aufweisen würden.

Anstelle die Anregungen der Baurechtsbehörde und des Bürgermeisters aufzugreifen, haben die Geschäftsführer der Fa.Jung – ohne den Hinweis umzusetzen, um damit eine Genehmigung zu erhalten, alle Gemeinderäte angeschrieben und hierin auf ihr Bauvorhaben hingewiesen. Zugleich wurde dafür geworben, dass dieses Bauvorhaben ein Gewinn für die Stadt sei. Ein ungeheuerlicher Vorgang aus Sicht des Verwaltungschefs. Bürgermeister Schuhmacher ließ den Geschäftsführer telefonisch wissen, dass die Baurechtsbehörde, also die Genehmigungsbehörde, die Stadt Spaichingen und nicht der Gemeinderat sei. Dieser habe die Möglichkeit einen Bebauungsplan aufzustellen, jedoch nicht die Möglichkeit, das Bauvorhaben zu genehmigen.

Bis dato ist kein geänderter Bauantrag der Fa.Jung eingegangen, vielmehr beharrt man darauf, das Bauvorhaben in der Art und in dem Umfang genehmigt zu bekommen, wie man eben bauen will. Das informelle Nein der Baurechtsbehörde im Vorfeld spielt für den Bauträger hierbei keine große Rolle.

Offensichtlich ist der Einfluss des Bauträgers auf einzelne Räte doch größer als gedacht, denn nur so erklärt sich, weshalb man nun nach Beschluss über die Veränderungssperre redet, obgleich sie beschlossen worden ist.

Wer vertritt welche Interessen?

Mit dem Beschluss des Gemeinderates einen Bebauungsplan aufzustellen und mit dem Beschluss keine Bauvorhaben mehr zu genehmigen, bis der Bebauungsplan rechtskräftig ist, ist das Bauvorhaben der Fa.Jung zunächst zurückgestellt. Der Gemeinderat hat zwar die Möglichkeit das Bauvorhaben so massiv, wie es beantragt wurde, zuzulassen, in dem er im Bebauungsplan entsprechende Möglichkeiten schafft; die Fa.Jung ist jedoch an den Zeitplan des Bebauungsplanes gebunden, was offensichtlich nicht gewünscht ist. Denn nur so erklärt sich, dass Gemeinderäte nunmehr öffentlich Meinungen kundtun, die mit dem eigentlichen Verfahren nichts zu tun haben.


CDU Fraktion ändert Meinung zur Veränderungssperre

Besonders interessant hierbei ist die Haltung der CDU Fraktion im Gemeinderat und die Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden in der Schwäbischen Zeitung zu diesem Sachverhalt. Er teilt über die Tageszeitung mit, der Beschluss zur Veränderungssperre sei rechtswidrig, weil ein angeblich befangenes Gemeinderatsmitglied an dem Beschluss mitgewirkt haben soll; man wolle die Rechtsaufsicht mit der Prüfung beauftragen, so ist es in der Zeitung zu lesen.

Interessant ist, dass es gerade die CDU Fraktion noch vor eineinhalb Jahren war, die – wegen eines Bauvorhabens - einen Bebauungsplan an der Dreifaltigkeitsbergstraße und den Erlass einer Veränderungssperre beantragt hatte.

Zur Erinnerung:

In der Nachbarschaft des Privathauses des ehemaligen CDU Fraktionsvorsitzenden Dr.Oehrle, wurde ein Mehrfamilienhaus zum Bau von einer in Dürbheim ansässigen Bauträgerfirma beantragt. Diese hatte das Nachbargrundstück erworben und wollte dort ein Mehrfamilienhaus errichten.
Auch dort gab es keinen Bebauungsplan. Die Baurechtsbehörde der Stadt und der Bürgermeister haben damals im Vorfeld mitgeteilt, dass das beantragte Bauvorhaben nicht genehmigt werden könne, weil es eben zu massiv und die Ausnutzung des Grundstücks zu hoch sei. Das Bauvorhaben wäre also auch ohne Bebauungsplan nicht genehmigungsfähig gewesen.

Plötzlich kam ein Antrag der CDU Fraktion in den Gemeinderat, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll und – wen wundert es – eine Veränderungssperre beschlossen werden sollte. Damals war es aus Sicht der Fraktion der CDU notwendig, eine Veränderungssperre und einen Bebauungsplan nur wegen eines einzelnen Bauvorhabens zu erlassen, heute just eineinhalb Jahre danach will man für das gesamte Gebiet der Hauptstraße keine Veränderungssperre, weil man eben jetzt ein Bauvorhaben genehmigt wissen will.

Damals waren es reine Privatinteressen von Nachbarn, denen man mit der Veränderungssperre zum Recht verhelfen wollte, in dem heute zu entscheidenden Fall sind es reine Privatinteressen eines Bauträgers, denen man mit Verhinderung der Veränderungssperre zum Recht verhelfen will.

Dies nun damit zu begründen, der Beschluss über die Veränderungssperre sei nicht rechtmäßig, weil ein befangenes Ratsmitglied mitgewirkt habe, wirft einen großen Schatten auf die gesamte Angelegenheit.

Dies auch deswegen, weil an der Dreifaltigkeitsbergstraße, das Bebauungsplanverfahren „ruht“, nachdem der Dürbheimer Bauträger das Grundstück inzwischen an einen Nachbarn verkauft hat, dem es möglicherweise wichtig war, damit die Ausgangsbasis für Verkaufsverhandlungen zu verbessern.
Ein Druck für die Dreifaltigkeitsbergstraße einen Bebauungsplan zu erlassen, besteht offensichtlich derzeit nicht mehr, zumal Bürgermeister Schuhmacher schon im Vorfeld, darauf hinwies, dass ein solcher Plan, wie ihn die CDU Fraktion wollte, rechtswidrig sein dürfte, weil er keinerlei städtebauliches Ziel erkennen lasse.

Ein gleichgelagerter Fall also der nach Ansicht Bürgermeister Schuhmacher – je nach politischer Opportunität – beurteilt werden soll. „Das kann doch nicht sein, wenn man sich verpflichtet hat, dem öffentlichen Wohl zu dienen“ argumentiert Schuhmacher verärgert über die Beiträge der Gemeinderäte in der Schwäbischen Zeitung zu diesem Thema.

Was heißt für den Grünen Fraktionschef Alexander Efinger ein überstürztes Verfahren?

Grünen Fraktionschef Alexander Efinger wird in der Tageszeitung zitiert, der Beschluss zum Bebauungsplan für ein solch großes Gebiet wie die Hauptstraße, wie jetzt beschlossen worden sei, sei für ihn überstürzt.
Auch diese Äußerung verwundert den Bürgermeister, zumal er bei jedem Bebauungsplanverfahren den Gemeinderäten auch die einzelnen Verfahrensgänge umfassend erläutert.

„Wie kann Herr Efinger als Gemeinderat so etwas in der Öffentlichkeit sagen, wenn er doch weiß, dass der Beschluss nur die Einleitung eines umfassenden Verfahrens, welches noch bevor steht, darstellt“ sagt der Bürgermeister.
Gerade bei großen Abschnitten wie der Hauptstraße macht ein Bebauungsplan Sinn, weil sich das Verfahren in verschiedene Abschnitte teilt und im Verfahren alle Behörden und betroffene Bürger beteiligt werden.

„Wir haben uns für ein Verfahren entschieden, welches größtmögliche Transparenz und Bürgerbeteiligung bietet. Wir haben entschieden, dieses Verfahren zu wählen und stehen damit am Anfang des Prozesses. Was soll also da überstürzt sein“ sagt Schuhmacher.

Gerade nach der Argumentation von Herrn Efinger macht eine Veränderungssperre Sinn. Wenn man sich nämlich Zeit lassen will, verhindert man mit der Veränderungssperre, dass zwischenzeitlich unerwünschte Bauten genehmigt werden müssten.


Dass dann zum krönenden Abschluss die Redakteurin des Heuberger Boten in ihrer Ansichtssache von einem Hau-Ruck Verfahren spricht kann nur mit Ahnungslosigkeit über  Zusammenhänge bewertet werden, die sie eigentlich kennen müsste, weil sie als Redakteurin schon seit Jahren Bebauungsplanverfahren begleitet.

Was ist jetzt mit der Befangenheit?

Wirkt ein befangenes Ratsmitglied bei der Beschlussfassung über die Veränderungssperre und den Bebauungsplan mit, dass ist der Beschluss rechtswidrig.

Der rechtswidrige Beschluss über den Bebauungsplan wird durch den weiteren Beschluss im Bebauungsplanverfahren zur Auslegung des Bebauungsplanes geheilt.

Die Veränderungssperre selbst muss nicht erneut im Gemeinderat behandelt werden. Selbst wenn der Gemeinderat diese nun nicht mehr wollte, was nur damit begründet werden könnte, dass man Privatinteressen schützen will, hat die Baurechtsbehörde über das Bauvorhaben zu entscheiden. Dass sie das beantragte Bauvorhaben für nicht genehmigungsfähig hält, hat sie schon im Vorfeld den Antragstellern mitgeteilt.

Quelle: Stadtspiegel Spaichingen, Oktober 2012